Sehr geehrter STEVENS-Partner,
ein Pedelec, das per Elektromotor bis zu einer Geschwindigkeit von 25 Stundenkilometern die Tretleistung des Fahrers unterstützt, ist rechtlich gesehen ein Fahrrad. Über das Produktsicherheitsgesetz und die Maschinenrichtline ergeben sich mit der CE-Kennzeichnung und der Konfirmitätsbewertung aber einige Pflichten. So wird ein Händler (oder ein Endverbraucher) zum Hersteller, wenn er bestimmte Bauteile austauscht.
Der folgende Leitfaden für den Bauteiletausch bei CE-gekennzeichneten Pedelecs vom Zweirad-Industrie-Verband (ZIV), dem Verbund Service und Fahrrad (VSF) und dem Zedler-Institut hat keinen rechtlichen Status. Er gibt eine sinnvolle Hilfe in der täglichen Praxis nach aktuellem Stand von Wissenschaft und Technik. Erst im Falle eines Urteils, das sich auf diesen Leitfaden beruft, wäre dies aller Voraussicht nach der Fall. Im Anschluss daran geben wir weitere Empfehlungen zum Tausch von Bauteilen.
Grundsätzlich gilt, dass Sie Bauteile mit den Original-Bauteilen ersetzen können. Ferner gilt, dass Umbauten nach gesundem Menschenverstand erfolgen müssen, technisch vertretbar sind und dem aktuellen Stand der Technik entsprechen.
Der Leitfaden Bauteiletausch bei CE-gekennzeichneten Pedelecs unterscheidet fünf Bauteilegruppen: