STEVENS Pedelecs bis 25 km/h

Tauschteile-Liste und Leitfaden

Sehr geehrter STEVENS-Partner,

ein Pedelec, das per Elektromotor bis zu einer Geschwindigkeit von 25 Stundenkilometern die Tretleistung des Fahrers unterstützt, ist rechtlich gesehen ein Fahrrad. Über das Produkt­sicherheits­gesetz und die Maschinen­richtline ergeben sich mit der CE-Kennzeichnung und der Konfirmitäts­bewertung aber einige Pflichten. So wird ein Händler (oder ein Endverbraucher) zum Hersteller, wenn er bestimmte Bauteile austauscht.

Der folgende Leitfaden für den Bauteiletausch bei CE-gekennzeichneten Pedelecs vom Zweirad-Industrie-Verband (ZIV), dem Verbund Service und Fahrrad (VSF) und dem Zedler-Institut hat keinen rechtlichen Status. Er gibt eine sinnvolle Hilfe in der täglichen Praxis nach aktuellem Stand von Wissenschaft und Technik. Erst im Falle eines Urteils, das sich auf diesen Leitfaden beruft, wäre dies aller Voraussicht nach der Fall. Im Anschluss daran geben wir weitere Empfehlungen zum Tausch von Bauteilen.

Grundsätzlich gilt, dass Sie Bauteile mit den Original-Bauteilen ersetzen können. Ferner gilt, dass Umbauten nach gesundem Menschenverstand erfolgen müssen, technisch vertretbar sind und dem aktuellen Stand der Technik entsprechen.


Der Leitfaden Bauteiletausch bei CE-gekennzeichneten Pedelecs unterscheidet fünf Bauteilegruppen:

Kategorie 1

In Kategorie 1 sind die Bauteile aufgeführt, „die nur nach Freigabe des Fahrzeug­herstellers/System­anbieters getauscht werden können.“ Hierzu gehören wesentliche elektronische Antriebsteile wie Motor, Sensoren, elektronische Steuerungsteile sowie elektronische Leitungen.
Wenn Sie zum Beispiel einen Akku tauschen/ersetzen möchten, wenden Sie sich bitte direkt an den Hersteller. Im Fall von aktuellen STEVENS Pedelecs ist dafür der Händler-Kundendienst von Bosch eBike Systeme, www.bosch-ebike.com, der Händler-Kundendienst von Shimano, www.paul-lange.de, sowie der Händler-Kundendienst von Fazua, www.fazua.com, Ihr Ansprechpartner.

Kategorie 2

In Kategorie 2 sind die Bauteile aufgeführt, „die nur nach Freigabe des Fahrzeug­herstellers getauscht werden dürfen.“ Das sind wesentliche Fahrrad-Bauteile wie Rahmen, Gabel, Bremsanlagen oder Gepäckträger. Hier wenden Sie sich bitte an unseren Technischen Kundendienst.

Kategorie 3

In Kategorie 3 sind die Bauteile aufgeführt, die nach Freigabe des Fahrzeug- oder Teileherstellers getauscht werden dürfen. Hierzu zählen etwa Scheinwerfer, Sattel und Sattelstütze, Lenker-Vorbau-Einheiten oder etwa Laufräder.
Im Leitfaden wird dazu ausdrücklich vermerkt, dass eine Freigabe des Teileherstellers nur dann erfolgen kann, wenn das Bauteil im Vorfeld gemäß seiner Bestimmung und den entsprechenden Normen ausreichend geprüft und eine Risikoanalyse durchgeführt wurde.

Anmerkungen zu Lenker-Vorbau-Einheiten von der STEVENS Vertriebs GmbH:
Grundsätzlich gestattet ist nur der gleichzeitige Tausch von Lenker und Vorbau. Lenker- und Vorbau und deren Unbedenklich­keits­bescheinigungen sind als eine Einheit anzusehen. Ausgeschlossen ist eine Kombination von Teilen unterschiedlicher Hersteller. Bei Verwendung von Lenker-Vorbau-Einheiten anderer Hersteller beachten Sie bitte deren Unbedenklich­keits­bescheinigungen. Des Weiteren müssen Sie beachten, dass die neue Lenker-Vorbau-Einheit sich nicht negativ auf die Fahreigenschaften auswirkt und die Lenker-Vorbau-Einheit für den jeweiligen Einsatzbereich vorgesehen ist. Beispiel: Verwenden Sie an einem MTB-Pedelec nur Lenker-Vorbau-Einheiten, die zum Mountainbiken vorgesehen sind und z.B. keinen stark nach hinten gebogenen Trekking-Lenker. Dies gilt exklusiv bei einem breiteren Lenker und nicht bei anderen Umbauten, z.B. höheren Vorbauten.

Die STEVENS Vertriebs GmbH empfiehlt dringend dazu, Lenker-Vorbau-Einheiten der Eigenmarken E-Scorpo zu verwenden. Diese Lenker-Vorbau-Einheiten wurden entsprechend untereinander erfolgreich getestet und decken eine Vielzahl an Einstellungen ab. Dabei ist es gestattet, die Längen von Schalt- und Bremszügen zu verändern, sollte dies etwa ein breiterer Lenker der E-Scorpo-Baureihe gemäß Tauschteile-Liste erfordern.

Wir empfehlen grundsätzlich Lenker-Vorbau-Einheiten mit dem Klemmmaß 31,8 mm.

Anmerkungen zu Reifen von der STEVENS Vertriebs GmbH:
Es sind vom jeweiligen Hersteller empfohlene Reifen zu verwenden. Die Empfehlung ist etwa gekennzeichnet mit „E-BIKE-Ready 25“ (Schwalbe) oder „ECO“ (Continental). Spikereifen sind bei Pedelecs für den City- und Trekkingbereich ausgeschlossen.

Anmerkungen zu Sätteln von der STEVENS Vertriebs GmbH:
Für die Sattelstützen der STEVENS Vertriebs GmbH sind Sättel mit Rundrahtgestell mit Durchmesser von 7 mm freigegeben, die nicht aus Carbon oder Titan bestehen.

Kategorie 4

In Kategorie 4 sind Bauteile aufgeführt, für die keine spezielle Freigabe erforderlich ist, wie etwa Pedale, Schaltgruppen-Teile, Parkstütze, Griffe oder etwa Kettenschützer. Einschränkungen sind im Leitfaden hinter der jeweiligen Produktgruppe vermerkt. Generell gilt auch hier, dass der Umbau verantwortungsvoll und sorgfältig erfolgt und dass alle Bauteile gefahrlos und zuverlässig – auch miteinander – funktionieren.

Kategorie 5

In der Kategorie 5 sind besondere Hinweise beim Anbau von Zubehör aufgeführt, wie etwa die Montage von Fahrradtaschen, Rückspiegel oder Lenkerhörnchen (Bar Ends).

Wir möchten noch einmal darauf hinweisen, dass Umbauten verantwortungsvoll, einsatz- und normenkonform, nach aktuellem Stand der Technik und sorgfältig vonstattengehen. Bei Fragen oder unklaren Sachverhalten wenden Sie sich gerne an unseren Technischen Kundendienst.


Ihre STEVENS Vertriebs GmbH

Leitfaden Kategorien

Leitfaden für Bauteiletausch bei CE-geprüften E-Bikes mit einer Tretunterstützung bis 25 km/h (PDF)

 

Der Tausch von Bauteilen ist nur kategorie-intern gestattet.

* Bei Bauteilen, die die STEVENS Vertriebs GmbH nicht selbst vertreibt, wenden Sie sich bitte direkt an den deutschen Vertreiber.