Das STEVENS-Pedelec E-Cito hat im aktuellen Test der Stiftung Warentest in Test 8/2014 mit der Note 4.0 abgeschnitten. Das Ergebnis erklärt sich durch eine Abwertung in einem von fünf Einzeltestbereichen, der Sicherheit und Haltbarkeit. Laut Stiftung Warentest war in einer Rüttelprüfung auf dem Prüfstand die Akkuhalterung gebrochen, was zur generellen Abwertung führte.
In den Teilnoten „Fahren“, „Antriebssystem und Motor“, „Handhabung“ und „Schadstoffe in den Griffen“ erhielt das E-Cito durchweg „gute“ und „sehr gute“ Noten.
Positiv hervorgehoben wurde beim E-Cito Tiefeinsteiger „Forma“-Rahmen auch die Fahrsicherheit, wie bei lediglich zwei weiteren Modellen. Die Test schreibt, Fahrräder und noch eher Pedelecs mit Einrohr-Rahmenkonstruktionen könnten sich aufgrund der Bauweise und insbesondere mit Gepäck beladen schnell aufschaukeln, wobei Lenker und Rahmen schwer kontrollierbar hin- und herschlackern.
Die Test schreibt explizit zum E-Cito und den zwei weiteren Testmodellen: „Sie neigen kaum zum Flattern und bleiben selbst mit einigem Gepäck auf dem Träger und bei höherem Tempo – bis etwa 30 km/h – stabil und spurtreu.“
In einem Rollenprüfstandtest, „Rütteltest“, war beim E-Cito die Bosch-Akkuhalterung gebrochen, sodass der Akku laut Test herausgefallen sei. Das habe letztendlich zur Folge, dass eine Gefahr von Bränden bestehe und der Akku ausgetauscht werden müsse, schreibt Test.
Die Robert Bosch GmbH - Automotive Electronics, Bosch eBike Systems - hat dazu gegenüber der STEVENS Vertriebs GmbH versichert:
„Die Schlussfolgerung der Stiftung Warentest, dass von einem heruntergefallenen und intakten Akku eine Gefahr ausgeht, ist falsch. Bosch-Akkus werden in der Erprobung entsprechenden Falltests unterzogen. Testgrundlage ist die Norm EN62133, die auch von der Stiftung Warentest herangezogen wird. In dieser Prüfung fällt der vollgeladene Akku drei Mal aus 1 m Höhe auf Beton. Die Norm fordert, dass es zu keinen Bränden oder Explosionen kommt. Bosch-Akkus erfüllen diese Norm und werden zusätzlich auf mechanische Beschädigungen, gequetschte Zellen und beschädigte Kabel sowie auf Funktionalität nach den Falltests überprüft. Weist ein Akku keine äußeren Anzeichen einer Beschädigung auf, kann er bedenkenlos weiter verwendet werden.“
Die Test schreibt weiter: „Beim Stevens kostet der Ersatzakku 770 Euro.“
Die STEVENS Vertriebs GmbH stellt dazu klar: Sollte bei einem STEVENS E-Cito die Bosch Akku-Halterung beim vorschriftsgemäßen Gebrauch brechen, handelt es sich um einen Gewährleistungsfall. Dann entstehen für den Kunden keine Kosten. Die übliche Reklamationsabwicklung erfolgt über den STEVENS-Fachhandel.
Die STEVENS Vertriebs GmbH ist darüber hinaus sehr interessiert daran, den Grund für den im Rahmen des aktuellen Pedelec-Tests der Stiftung Warentest entstandenen Schaden herauszufinden. Auch, weil baugleiche Bosch-Akkuhalterungen anderer Hersteller nicht beanstandet wurden. Dazu sind wir bereits in Gesprächen mit unserem Lieferanten Bosch sowie mit der Stiftung Warentest.
Wir wissen momentan nicht, ob der Akku im Test tatsächlich heruntergefallen ist. Dass sich der Akku im normalen Fahrbetrieb vollständig „losrüttelt“, erscheint wenig wahrscheinlich. Vorher würde der Motor abschalten und der Fahrer auf den gelösten Akku aufmerksam. Das ist bei einem Trommelprüfstand im Dauerbetrieb sicher anders als in der Realität.
Die STEVENS Vertriebs GmbH hält das E-Cito für ein sicheres und qualitativ hochwertiges Pedelec. Die Bewertung durch die Stiftung Warentest kann momentan für uns nicht nachvollzogen werden.
Auch der Fachhandelsverband VSF bezieht zum Test eindeutig Stellung und kommentiert das Abschneiden des Cito:
„Wenig plausibel ist auch die Abwertung eines E-Bikes wegen eines Mangels an der Akkuhalterung angesichts der Tatsache, dass dasselbe Modell der Halterung offenkundig an fünf weiteren, getesteten Rädern verbaut wird, ohne dass hier dieser Mangel festgestellt wurde. Wenn es sich um einen Systemfehler der Halterung handelt, müsste der Mangel an allen E-Bikes auftreten. Wenn es sich um einen Einzelfall handelt (Serienstreuung), darf der Fehler nicht dem E-Bike angelastet werden, das deshalb von der StiWa abgewertet wurde.“