Sehr geehrte STEVENS Händler,
auf diesem Portal zu S-Pedelecs bis 45 km/h finden Sie alle relevanten technischen und rechtlichen Informationen rund um S-Pedelecs von STEVENS Bikes wie: Handbücher, Tauschteile-Listen sowie Reparatur- und Wartungs-Informationen.
Als Hersteller von S-Pedelecs sind wir dazu mit Inkrafttreten der VERORDNUNG (EU) Nr. 168/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES verpflichtet.
Schnelle Pedelecs gelten als Kleinkraftrad bzw. nach EU-Richtlinie 168/2013 als „leichtes“ zweirädriges Kraftrad (L1e-B), bei denen der Hilfsmotor Sie auch bei Geschwindigkeiten von über 25 km/h unterstützt, solange Sie selbst mittreten. Ohne zu treten unterstützt Sie ein S-Pedelec bis maximal 6 km/h durch die sogenannte Schiebehilfe. Die schnellen Pedelecs haben eine Betriebserlaubnis oder EU-Typgenehmigung und unterliegen daher strengen Richtlinien bei Umbauten oder dem Ersatz von Bauteilen.
Zum Fahren auf öffentlichen Straßen benötigen Sie für diese schnellen STEVENS Pedelecs eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen. Wenn Sie nach dem 01. April 1965 geboren wurden, benötigen Sie eine Mofaprüfbescheinigung bzw. den Führerschein „Klasse AM“. Die Mofaprüfbescheinigung können Sie ab dem 15. Lebensjahr erwerben. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Führerscheinstelle.
Bitte beachten Sie, dass S-Pedelecs aufgrund der Klassifizierung als Kraftfahrzeug anderen Regeln im Straßenverkehr unterliegen als Fahrräder und Pedelecs.