Ihr STEVENS Bike als Dienstfahrrad.
Sie wünschen sich ein neues STEVENS Bike, möchten aber nicht auf einen Schlag die Summe für Ihr Traumrad oder -pedelec ausgeben? Ihr Arbeitgeber kann helfen: Das Dienstwagen-Privileg (die sogenannte 0,25-Prozent-Regelung) gilt seit Januar 2020 gleichberechtigt für Fahrräder und Pedelecs. Demnach können Firmen ihren Mitarbeitern statt eines Autos zu ähnlichen Konditionen auch ein Dienstfahrrad oder -pedelec anbieten. Von der Möglichkeit profitieren Sie gleich zweifach:
Das Dienstwagen-Prinzip gilt übrigens auch für Selbstständige, Freiberufler oder Gewerbetreibende zu etwas anderen Konditionen.
Unsere Fachhändler arbeiten mit unterschiedlichen Leasing-Anbietern zusammen, die sich vor Ort als optimale Partner erwiesen haben. Bei STEVENS gibt es keine Anbieter-Bindung, sondern eine Unabhängigkeit unserer Händler. Ein Blick in die Konditionen lohnt immer. Wie bei der Radauswahl suchen Sie sich das passende Angebot aus.
Wer ein Fahrrad leasen möchte, klärt das zunächst mit seinem Arbeitgeber. Gibt dieser grünes Licht, geht es für den Arbeitnehmer zu einem STEVENS-Händler und lässt sich ausführlich beraten. STEVENS Händler, die bereits Fahrrad-Leasing abwickeln, finden Sie hier in dieser Händler-Suche: